Förderung vom Land Brandenburg

Infos & Antragsverfahren

TeaserIn der Regel gewährt das Land Brandenburg über seine Fachministerien eine Projektförderung aus sog. Lottomitteln. Lottomittel sind die aus der Lotto-Konzessionsabgabe stammenden Mittel, die gemeinnützigen Aufgaben zukommen sollen. Grundlage für alle Landesförderungen sind die sog. "Allgemeinen Nebenbestimmungen" für Zuwendungen an Projekte (kurz ANBest-P), die Regeln für die Antragstellung, Verwendung und Abrechnung enthalten. 

Die Förderung aus Lottomitteln eignet sich für zeitlich abgeschlossene Projekte, wie z.B. ein CSD oder eine Schulung. Auf Dauer angelegte Projekte, z.B. eine Beratungshotline oder bereits laufende Projekte werden i.d.R. nicht aus Lottomitteln dauerhaft gefördert. Eine sog. Anschubfinanzierung ist aber durchaus möglich. Prinzipiell gibt es keine Obergrenze, was die Fördersumme betrifft. Lottomittelanträge bewegen sich allerdings i.d.R. zwischen 2.000 - 10.000 EUR. Darüber hinaus gibt es nach unten Bagatellgrenzen, die meist bei 1.000 EUR liegen.

Förderungsvoraussetzungen

  • Der_Die Antragsteller_in ist eine rechtsfähige Körperschaft (z.B. Verein)
  • Der_Die Antragsteller_in ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt
  • Durchführung des Projektes im Land Brandenburg
  • Das Projekt hat einen überregionalen Bezug
  • Mit der Durchführung des Vorhabens darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
  • Eine das Haushaltsjahr (Kalenderjahr) übergreifende Förderung ist ausgeschlossen.

Es gelten für Förderungen aus der Lottokonzessionsabgabe die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)"

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Projektförderung MASF/LASV

Formulare Antrag & Abrechnung

Projektförderung MUGV

Formulare Antrag & Abrechnung

Projektförderung MBJS/TBB

Formulare Antrag & Abrechnung